non olet?
Von: PD Dr. Peter Haigis
Während ich diese Zeilen zu Papier bringe, streitet man sich in Deutschland gerade darum, ob die Bundesregierung nun die CD-Rom mit den geklauten Daten großer deutscher Steuersünder (ein theologisch interessanter Ausdruck!), die sich in die schweizerische Steueroase davon gemacht haben, kaufen soll oder nicht. Bis Sie, liebe Leserin, lieber Leser, diese Zeilen lesen, wird die Sache – so oder so – entschieden sein.
Ob es eine juristisch einwandfreie Lösung in dieser kniffligen Angelegenheit geben mag, kann ich nicht beurteilen, ethisch besteht in jedem Fall ein Dilemma und es muss zwischen zwei Gütern abgewogen werden, die in einem Rechtsstaat hoch angesehen sind: dem des Datenschutzes und der vertrauensvollen Beziehungen zu einem demokratischen Nachbarstaat einerseits sowie dem der konsequenten Verfolgung offensichtlicher und (wenngleich nur indirekt) angezeigter Straftaten andererseits. Dass es dabei selbst wiederum ums Geld geht, nämlich in Form der Frage des Datenkaufs (was selbstverständlich etwas anderes ist als die Belohnung für Hinweise, die zur Ergreifung eines Straftäters führen), macht die Sache besonders delikat.
Bislang haben sich die Kirchen zu diesem Fall vornehm zurückgehalten, obwohl damit zu rechnen ist, dass auch sie jedenfalls nicht zu den Verlierern eines Datenankaufs durch die Regierung gehören würden.
Zufälligerweise spielen die Themen Geld und Recht in dieser Ausgabe des »Deutschen Pfarrerblatts« eine Rolle, ohne die Tagesaktualität zu berühren. Geld und Recht sind gewissermaßen zwei innerweltliche Bedingungsstrukturen der Wirklichkeit (wenngleich zum Glück nicht der Wahrheit) von Kirche. Dass wird nicht nur dann schmerzhaft bewusst, wenn – wie Anfang des Jahres von epd gemeldet – die Oldenburgische Kirche nun doch keine Rückerstattungen der marodierten US-Investmentbank Lehman Brothers erhält. Zur Erinnerung: Die Kirche hatte 2008 durch die Pleite der Bank insgesamt 4,3 Mio. Euro verloren. Der Löwenanteil des inzwischen in die Luft gepumpten Geldes, rund 4,1 Mio. Euro, waren direkt in den USA angelegt worden. Doch erhalten nach jüngstem Stand der Dinge nur die Kunden der Londoner Tochter etwas zurück.
In dieser Ausgabe des Pfarrerblatts fragt Andreas Dreyer, Vorsitzender des Hannoverschen Pfarrvereins, nach den Lehren, die die Kirche (insgesamt, nicht nur die Oldenburgische) aus der Finanzkrise zu ziehen hat, und plädiert für einen »Relaunch« der guten inzwischen zum Teil so ungeliebten Kirchensteuer. Andreas Pawlas rekonstruiert in einem kleinen Diskussionsbeitrag den schon »prähistorisch« zu nennenden Zusammenhang des Stiftungswesens mit der archaischen Struktur von Gabe und Gegengabe. Und der Leser und Arzt Dieter Petschow rechnet in einem kritisch-polemischen Essay mit dem »Mythos Geld« ab.
Über die rechtliche Gestalt von Kirche denkt Oberkirchenrätin Katrin Hatzinger von der Brüsseler Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD nach. Ihr Grundsatzreferat vor der Mitgliederversammlung des Pfarrverbandes in Dessau im September 2009, das hier dokumentiert wird, ordnet die in Europa herangewachsene staatskirchenrechtliche Polymorphie und argumentiert, warum das deutsche Staatskirchenrecht dabei keineswegs schlecht abschneidet. Der Tübinger Judaistik-Professor Matthias Morgenstern zeigt, warum die Zivilehe eine nicht nur historisch, sondern auch theologisch vernünftige Erscheinung ist. Und Hans-Eberhard Dietrich geht mit der Wartestandsregelung als einem juristisch zumindest zum Missbrauch verführenden und ekklesiologisch missverstandenen Ausdruck kirchlichen Selbstverständnisses (und kirchlicher Selbstbestimmung) ins Gericht.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr
Peter Haigis
Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft: 2/2010
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